Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Gutschein-Käufen: Der Gutschein kann innerhalb von zwei Jahren eingelöst werden (Fristbeginn ist jeweils der 31. Dezember des Kaufjahres). Der Gutschein muss bei Einlösung vorgelegt werden. Falls innerhalb dieser Frist Preisänderungen unserer Wandertouren vorgenommen werden, behalten wir uns vor, den Differenzbetrag in Rechnung zu stellen. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.